Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt, z. B. durch Unfall oder Krankheit, in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.

In diesem Fall wird ein anderer über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass Familienangehörige nicht automatisch ihre Angehörigen vertreten dürfen. Gemäß §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB können Sie gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Per­sonen nur dann durchführen, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt.

Sie sehen also, es ist auch schon in jungen Jahren wichtig, zu entscheiden, wer sich im Ernsfall um Ihre Angelegenheiten kümmert. Legen Sie selbst fest, wer Sie betreut, wer sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmert, wer Sie rechtlich vertreten darf und welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden dürfen.

All dies ist durch Verfügungen und Vollmachten möglich.

Juristen empfehlen Per­sonen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung fertigen zu lassen. Sind Sie selbsständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.